Allgemeine Geschäftsbedingungen - EQ Sportwagenvermietung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der EQ Sportwagenvermietung, vertreten durch Herrn Ervin Qeska, An der Gleier 57, 57392 Schmallenberg (nachfolgend „Vermieter“), und dem Mieter.
(2) Vertragsgegenstand ist die befristete Überlassung eines Fahrzeugs gegen Zahlung des vereinbarten Mietpreises.
§ 2 Mietvoraussetzungen und Nutzung
(1) Der Mieter muss mindestens 20 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
(2) Die Nutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich dem im Vertrag eingetragenen Mieter gestattet. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(3) Die Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt für:
- Motorsportveranstaltungen, Rennen, Drifts, Burnouts, Launch-Control-Starts
- Fahrten außerhalb befestigter Straßen
- gewerbliche Personen- oder Warentransporte
- die Weitervermietung an Dritte (4) Das Fahrzeug ist mit einem GPS-Tracker ausgestattet. Der Vermieter kann Fahrzeugbewegungen zur Vertragskontrolle überwachen.
§ 3 Mietdauer, Rückgabe und Kaution
(1) Der Mietvertrag gilt für die vereinbarte Dauer. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(2) Das Fahrzeug muss in ordnungsgemäßem Zustand und vollgetankt zurückgegeben werden.
(3) Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, wird eine zusätzliche Gebühr pro angefangene Stunde berechnet.
(4) Die Kaution kann in Form einer Barkaution, einer Kreditkartenreservierung oder durch Hinterlegung eines Fahrzeugs im Wert von mindestens 2.000 Euro erfolgen. Das als Kaution hinterlegte Fahrzeug muss im Eigentum des Mieters stehen und frei von Rechten Dritter sein. Ein entsprechender Nachweis ist bei Übergabe zu erbringen.
(5) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs erstattet bzw. das hinterlegte Fahrzeug zurückgegeben.
§ 4 Haftung und Versicherung
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Vertragsverstöße oder Fahrlässigkeit entstehen.
(2) Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 2500 EUR.
(3) Schäden, die durch verbotene Nutzung (z. B. Rennen, Drifts) entstehen, sind vollständig vom Mieter zu tragen.
(4) Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstöße, Bußgelder und Abschleppkosten, die während der Mietdauer anfallen.
§ 5 Pflichten im Schadensfall
(1) Bei einem Unfall oder Diebstahl ist der Mieter verpflichtet:
- Unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren.
- Keine Schuldanerkenntnisse abzugeben.
- Einen detaillierten Unfallbericht auszufüllen. (2) Reparaturen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.
§ 6 Verwertung der Kaution bei ausbleibender Zahlung
(1) Begleicht der Mieter nach Aufforderung durch den Vermieter offene Forderungen, insbesondere ausstehende Kautionsbeträge oder Selbstbeteiligungen nach einem Schadensfall, nicht innerhalb von drei Monaten, ist der Vermieter berechtigt, das als Kaution hinterlegte Fahrzeug zu verwerten. Dies erfolgt zur Deckung der offenen Forderungen.
(2) Vor der Verwertung wird der Vermieter dem Mieter eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen setzen und auf die bevorstehende Verwertung hinweisen.
(3) Ein etwaiger Überschuss aus der Verwertung wird dem Mieter nach Abzug der offenen Forderungen und entstandenen Kosten ausgezahlt.
§ 7 Kündigung und Stornierung
(1) Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
- Der Mieter das Fahrzeug unsachgemäß nutzt.
- Der Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät.
- Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht.
(2) Der Mieter kann bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren, danach fallen Stornogebühren an.
§ 8 Datenschutz
(1) Die personenbezogenen Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – Arnsberg.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt.